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       Termine für Gefahrgutfahrer - Erstschulungen nach Absprache!  

 

 

           Gefahrgutfahrer - Fortbildungsschulung

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Für die Verlängerung der ADR - Bescheinigung um weitere 5 Jahre muss die Fortbildungsschulung besucht und die Fortbildungsprüfung vor der IHK bestanden werden. Diese kann innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR - Bescheinigung erfolgen.

 

 

A C H T U N G:

 

Diese Prüfung muss unbedingt vor Ablauf der Geltungsdauer der ADR - Bescheinigung erfolgen. Andernfalls ist eine gesamte Erstschulung und neue Prüfung erforderlich.